Wohnsitzanmeldung
Wohnsitzanmeldung
Erledigen Sie Ihre Wohnsitzanmeldung online, kostenlos und ohne Behördengang. Am einfachsten geht es mit Ihrem Smartphone. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung und aktualisieren Ihren Personalausweis, Reisepass, Ihre eID-Karte oder gegebenenfalls den Kraftfahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I).
Leistungsbeschreibung
Wer eine Wohnung als Hauptwohnsitz bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Die An- bzw. Ummeldung wird persönlich im Bürgerbüro vorgenommen oder online über diese Seite.
Die Änderung des Fahrzeugscheins kann nach erfolgter Anmeldebestätigung im Einwohnermelderegister online durchgeführt werden.
Verfahrensablauf
Sie werden durch das Anmeldeverfahren geleitet.
Nach erfolgter Antragstellung werden die eingereichten Daten im Bürgerbüro überprüft.
Möglichkeit a)
Anmeldung wird angenommen. Die Meldebestätigung wird durch den Online-Dienst zugesendet. Die Ausweisdokumente müssen danach aktualisiert werden. Ab jetzt kann auch erst der Fahrzeugschein geändert werden (https://openrathaus.emden.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2262/show).
Möglichkeit b)
Anmeldung wird abgelehnt. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung per E-Mail.
An wen muss ich mich wenden?
Bei Rückfragen an das Bürgerbüro der Stadt Emden
(Telefon: 04921/87-0, E-Mail: 433@emden.de)
Zuständige Stelle
Bürgerbüro der Stadt Emden
Voraussetzungen
Elektronischer Personalausweis oder elektronischer Reisepass oder elektronische Identitätskarte (eID-Karte).
Bund-ID-Konto.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
- Elektronischer Personalausweis oder elektronischer Reisepass und/oder elektronische Identitätskarte (eID-Karte) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
§ die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Abmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
§ Personen aus der EU – außer Deutschland: Aufenthaltsanzeige
(das Formular finden Sie hier: https://www.emden.de/fileadmin/media/stadtemden/PDF/FB_400/FD_433/zusatzformular_aufenthaltsanzeige_ausl%C3%A4nderabteilung.pdf)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.