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Leistungsbeschreibung

Jede natürliche oder juristische Person, die im Gebiet der Stadt Emden ein Gewerbe betreibt, unterliegt grundsätzlich der Pflicht zur Entrichtung der Gewerbesteuer.

  • Das Besteuerungsverfahren wird von den Finanzämtern sowie den Gemeinden durchgeführt – in diesem Fall von der Stadt Emden.
  • Das Finanzamt ermittelt die Besteuerungsgrundlagen und erlässt daraufhin einen Gewerbesteuermessbescheid.
  • Befinden sich Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird der Messbetrag anteilig aufgeteilt (Zerlegung).
  • Der Messbescheid bzw. Zerlegungsbescheid wird sowohl der steuerpflichtigen Person als auch der hebeberechtigten Gemeinde – hier der Stadt Emden – bekannt gegeben.
  • Anschließend setzt die Stadt Emden die Gewerbesteuer fest und erhebt sie. Dabei wird auf den Messbetrag bzw. Zerlegungsanteil ein Hebesatz
  • Der aktuelle Hebesatz beträgt gemäß der geltenden Hebesatzsatzung 420 %(siehe Rechtsgrundlagen).
  • Die Steuerbescheide werden den Steuerpflichtigen oder deren Bevollmächtigten zugestellt.

Die Stadt Emden, FD Finanzen, Abgaben und Stadtkasse – Team Steuern und Abgaben ist wie folgt erreichbar:

- Kontaktformular hier auf dieser Seite

- per E-Mail: abgaben@emden.de

- telefonisch, Tel.: 04921 87-1220

- persönlich (Verwaltungsgebäude I, Zimmer 416, Frickensteinplatz 2, 26721 Emden). Um Wartezeiten zu vermeiden, ist eine vorherige Terminvergabe erforderlich. Nutzen Sie hierfür bitte die zuvor genannten Kontaktmöglichkeiten.

 

Bei Fragen zu Zahlungen, Rückständen, Fälligkeiten und SEPA-Lastschriftmandaten (LastschriftermaechtigungSEPA_Mandat.pdf) wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden des Teams Stadtkasse.

- per E-Mail: kasse@emden.de

- telefonisch, Tel.: 04921 87-1306

- persönlich (Verwaltungsgebäude II, Ringstr. 38 B, 26721 Emden)

 Einkommensteuergesetz der Gewerbesteuer (EStG)

- Gewerbesteuergesetz (GewStG)

- Abgabenordnung (AO)

- Hebesatzsatzung Stadt Emden (22-3 Satzung der Stadt Emdenüber die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung)

- Für Auskünfte und Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte das Kassenzeichen oder die Steuernummer des Finanzamts angeben.

- Anträge auf Stundung müssen stets individuell geprüft werden. Daher können an dieser Stelle keine allgemeinen Aussagen zu den Voraussetzungen getroffen werden. Wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen möchten, reichen Sie diesen bitte schriftlich ein – entweder per Post, über das Kontaktformular oder per E-Mail an die genannten Adressen. Bitte geben Sie dabei den konkreten Stundungsgrund sowie einen Vorschlag für die monatlich maximal tragbare Ratenhöhe an. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass im Falle einer Bewilligung Stundungszinsen erhoben werden. Diese betragen gemäß § 238 der Abgabenordnung (AO) monatlich 0,5 % auf den jeweils rückständigen Betrag, abgerundet auf volle 50 Euro.

- Gerne können Sie der Stadt Emden ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Hierzu verwenden Sie bitte das folgende Dokument und senden es ausgefüllt an die aufgeführte Anschrift oder eingescannt per E-Mail an kasse@emden.de : LastschriftermaechtigungSEPA_Mandat.pdf

- Sollte eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt werden, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden der Stadtkasse. Tel.: 04921 87-1306 oder E-Mail an kasse@emden.de

- Für Gewerbeanzeigen (An-, Um- und Abmeldungen) ist der Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig. Weitere Informationen finden Sie wie folgt: Gewerbeanzeige - Bürgerportal