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Sie haben Emden als Geschäftssitz für Ihren Gewerbebetrieb ausgewählt, beziehungsweise Sie arbeiten von zu Hause aus und Ihr Wohnsitz ist die Stadt Emden? Dann zeigen Sie bitte Ihre Gewerbetätigkeit bei uns in der Gewerbeabteilung an. Dies gilt auch für Gewerbeübernahmen, neue Filialen sowie einen Rechtsformwechsel.
Bitte informieren Sie sich bereits im Vorfeld, ob neben der Gewerbeanzeige eine Gewerbeerlaubnis erforderlich ist. Erlaubnispflichtig sind insbesondere das Gaststätten- oder Maklergewerbe, aber auch das Betreiben einer Spielhalle etc. Ferner wenden Sie sich bei handwerklichen Betrieben im Vorfeld bei der Handwerkskammer, ob die anzuzeigende Tätigkeit zulassungspflichtig ist beziehungsweise in welches Verzeichnis das Handwerk einzutragen ist. Dies ist auch Voraussetzung, um die Gewerbeanzeige vorzunehmen! Informationen erhalten Sie auch unter : www.hwk-aurich.de (Handwerkskammer für Ostfriesland) beziehungsweise www.ihk-emden.de (Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland)


Nicht anzeigepflichtig sind hingegen Tätigkeiten als Freiberufler (zum Beispiel Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte) und die sogenannte Urproduktion (zum Beispiel Landwirtschaft, Fischerei etc.). Freiberufler melden kein Gewerbe an, sondern müssen lediglich das zuständige Finanzamt über die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit informieren. Ebenso ist auch die Eintragung der "Selbstständigkeit" im Handelsregister freiwillig.
Eine Gewerbeummeldung ist immer dann erforderlich, wenn sich die Art des Gewerbes ändert oder der Betrieb innerhalb des Stadtgebietes verlegt wird. Wird ein Betrieb geschlossen oder eingestellt, muss er unverzüglich abgemeldet werden.