Vergnügungssteuer
Vergnügungssteuer
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Emden erhebt eine Vergnügungssteuer auf folgende gewerbliche Veranstaltungen, die im Stadtgebiet durchgeführt werden:
- Tanz- und karnevalistische Veranstaltungen,
- Veranstaltungen von Schönheitstänzen, Table Dance, Schaustellungen von Personen und Darbietungen ähnlicher Art,
- Vorführungen von Filmen –unabhängig von der Art der Aufzeichnung und Wiedergabe, die nicht von der obersten Landesbehörde nach den §§ 11, 12 und 14 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) vom 23.07.2002 (BGBl. I 2002 S. 2730, 2003 I S. 476), zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 31.10.2008 (BGBl. I S. 2149) gekennzeichnet worden sind,
- das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs oder ähnlichen Einrichtungen, soweit nicht von den Nrn. 5 und 6 erfasst;
- die entgeltliche Benutzung von Wettterminals, Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsapparaten,- geräten und -automaten einschlich der Apparate, Geräte und Automaten zur Ausspielung von Geld und Gegenständen (Spielgeräte) in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen im Sinne des § 33 i der Gewerbeordnung (GewO) und darüber hinaus von allen Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit an allen anderen Aufstellorten, soweit sie der Öffentlichkeit im Satzungsgebiet zugänglich sind;
- die entgeltliche Benutzung von elektronischen multifunktionalen Bildschirmgeräten in Spielhallen, ähnlichen Unternehmen im Sinne des § 33 i GewO und an allen anderen Aufstellungsorten, soweit sie der Öffentlichkeit im Satzungsgebiet zugänglich sind, die das Spiel am Einzelgerät oder durch Vernetzung mit anderen örtlichen Geräten (LAN) oder im Internet ermöglichen;
- Catcher-, Ringkampf- und Boxveranstaltungen, wenn Personen auftreten, die solche Kämpfe berufs- oder gewerbsmäßig ausführen.
Verfahrensablauf
Anmeldung von vergnügungssteuerpflichtigen Veranstaltungen
Die Anmeldung kann formlos und schriftlich über die unten genannten Kontaktmöglichkeiten erfolgen. Bitte geben Sie dabei folgende Informationen an:
- Name des Veranstalters
- Art der Veranstaltung
- Datum der Veranstaltung
- Veranstaltungsort
- Größe der Veranstaltungsfläche in Quadratmetern
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn bei der Stadt Emden, FD Finanzen – Abgaben und Stadtkasse eingehen muss.
Meldung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit
Für die An- und Abmeldung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit nutzen Sie bitte den auf dieser Seite bereitgestellten Antragsassistenten. Alternativ steht Ihnen das entsprechende Formular auch im Bereich Dokumente als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die erstmalige Inbetriebnahme eines Spielgeräts am jeweiligen Aufstellort unverzüglich anzuzeigen ist. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Spielgeräts (Geräteart)
- Gerätename
- Aufstellort
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme
- Bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit: zusätzlich die Zulassungsnummer
Die Anmeldung gilt für die gesamte Betriebsdauer des Geräts sowie für ein gleichartiges Ersatzgerät, das im Austausch aufgestellt wird.
Steuererklärung für Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit
Steuerpflichtige sind verpflichtet, für die oben genannten Spielgeräte spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf eines Kalendermonats (Erhebungszeitraum) eine Steuererklärung auf dem von der Stadt Emden vorgeschriebenen Formular einzureichen.
Die Steuer ist eigenständig zu berechnen und auf eines der im Formular angegebenen städtischen Bankkonten zu überweisen. Alternativ kann ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden (siehe Kontaktdaten).
Das entsprechende Formular steht im Bereich Dokumente als PDF-Datei zum Download bereit.
Hinweis
Die Anzeigepflichten gelten bei jeder Änderung, die den Spielbetrieb betrifft.
An wen muss ich mich wenden?
Die Stadt Emden, FD Finanzen, Abgaben und Stadtkasse – Team Steuern und Abgaben ist wie folgt erreichbar:
- Kontaktformular hier auf dieser Seite
- per E-Mail: abgaben@emden.de
- telefonisch, Tel.: 04921 87-1220
- persönlich (Verwaltungsgebäude I, Zimmer 420, Frickensteinplatz 2, 26721 Emden).
Bei Fragen zu Zahlungen, Rückständen, Fälligkeiten und SEPA-Lastschriftmandaten (LastschriftermaechtigungSEPA_Mandat.pdf) wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden des Teams Stadtkasse.
- per E-Mail: kasse@emden.de
- telefonisch, Tel.: 04921 87-1518 oder 04921 87-1315
- persönlich (Verwaltungsgebäude II, Ringstr. 38 B, 26721 Emden)