Grundstücksabgaben
Grundstücksabgaben
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Grundstücksabgaben beinhalten die öffentlichen Lasten und Abgaben für das entsprechende Grundstück.
Sie können je nach Objekt folgenden Gebühren umfassen:
- Müllabfuhrbenutzungsgebühr
- Gebühr für die Grobstoffreinigung
- Gebühr für die Straßenreinigung
- Gebühr für die Beseitigung von Regenwasser
- Gebühr für die Beseitigung von Schmutzwasser
- Abwasserabgabe
Wechselt die Grundstückeigentümerin bzw. der Grundstückseigentümer, sind diese bzw. dieser verpflichtet, dies der Stadt Emden – FD Finanzen, Abgaben und Stadtkasse mitzuteilen. Diese Verpflichtung gilt auch für die zukünftige Eigentümerin bzw. den zukünftigen Eigentümer.
Für eine rein digitale Abwicklung dieser Mitteilung und weiteren Informationen nutzen Sie gerne die hier auf der Seite hinterlegte Dienstleistung Grundstücksabgaben – Mitteilung über einen Eigentümerwechsel. Alternativ finden Sie den entsprechenden Vordruck unter Dokumente.
Für weitere Anliegen im Bereich der Grundstückabgaben nutzen Sie auch gerne das Kontaktformular, welches Sie unter der Funktion Kontakt finden.
Zudem wird je nach Objekt Grundsteuer festgesetzt. Diese teilt sich wie folgt auf:
- Grundsteuer A, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Grundsteuer B, für Wohn- und Geschäftsgrundstücke
Das Finanzamt Emden-Norden ermittelt für jedes Grundstück auf der Grundlage des Einheitswertes einen Grundsteuermessbetrag. Dieser Messbetrag wird mit dem entsprechenden Hebesatz der Stadt Emden multipliziert.
Grundsteuerreform in Niedersachsen
Städte und Gemeinden müssen für 2025 die Grundsteuer-Hebesätze anpassen. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2018 die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt. Die daraufhin beschlossene Grundsteuerreform tritt nun am 1. Januar 2025 in Kraft. Die Städte und Gemeinden sind nach landesgesetzlicher Vorgabe gehalten, die Reform „aufkommensneutral“ umzusetzen.
Das bedeutet, dass das Gesamtaufkommen an Grundsteuern durch die Reform für die Stadt Emden unverändert bleiben soll.
Der Hebesatz ist daher auf Basis des neuen Modells so zu kalkulieren, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer nicht steigt.
Um für die Grundsteuer A eine Aufkommensneutralität herzustellen, wurde eine Anpassung des Hebesatzes von 400 % auf 425 % zum 01.01.2025 beschlossen.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt aktuell noch unverändert bei 480 %.
Die Grundsteuerlast wird allerdings zwischen den Steuerpflichtigen aufgrund der Neubewertung des Finanzamtes Emden-Norden anders verteilt und führt zu Belastungsverschiebungen.
Terminverwaltung
Bei Fragen steht Ihnen der Bereich Steuern und Abgaben auch persönlich zur Verfügung.
Zudem stehen für eine Übergangszeit von Ende Januar bis etwa Ende Februar 2025 Mitarbeitende der Grundbesitzstelle des Finanzamtes Emden-Norden in den Räumlichkeiten der Stadt Emden für Fragen zur Verfügung.
Um Wartezeiten zu vermeiden ist eine vorherige Terminvergabe zwingend erforderlich.
Nutzen sie hierfür bitte die Terminverwaltung.
Rechtsgrundlage
- Hebesatzsatzung
https://www.emden.de/fileadmin/media/stadtemden/PDF/Verwaltung/Ortsrecht/22_3_hebesatzung.pdf
- Abwasserbeseitigungssatzung
- Abwasserbeseitigungsabgabensatzung
- Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe
https://www.emden.de/fileadmin/media/stadtemden/PDF/Verwaltung/Ortsrecht/66_4_abwasserabgabe.pdf
- Verordnung über die Art, das Maß und die räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung
- Abfallsatzung
https://www.emden.de/fileadmin/media/stadtemden/PDF/Verwaltung/Ortsrecht/70_4_abfallsatzung.pdf
- Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abfallbeseitigung