Übernachtungssteuer
Übernachtungssteuer
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Stadt Emden erhebt auf alle entgeltlichen Übernachtungen, die seit dem 1. Januar 2025 getätigt werden, eine Übernachtungssteuer.
Diese wird als sogenannte „indirekte Steuer“ erhoben, d. h. Steuerschuldnerinnen und Steuerschuldner sind die Beherbergungsbetriebe auf dem Gebiet der Stadt Emden. Diese führen die von den Übernachtungsgästen zu zahlende Steuer an die Stadt Emden ab.
Zu den Beherbergungsbetrieben zählen insbesondere Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Privatzimmer, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels, Camping- oder Reisemobilplätze, Schiffe oder ähnliche Einrichtungen.
Besteuert wird der Übernachtungsaufwand des Beherbergungsgastes für die Möglichkeit einer entgeltlichen Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb im Stadtgebiet. Diese Steuer wird auf den Übernachtungspreis inkl. der Umsatzsteuer erhoben und ist unabhängig von der Personenzahl zu sehen, auf die sich der Preis bezieht.
Der Steuersatz beträgt 3,5 % vom Brutto-Beherbergungsentgelt.
Weiteres entnehmen Sie bitte der hier verfügbaren ausführlichen „Informationen zur Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Stadt Emden“ sowie der Übernachtungssteuersatzung.
Für eine rein digitale Abwicklung der Steuererklärung oder Stammdatenerfassung nutzen Sie gerne die Antragsassistenten hier im OpenRathaus. Im Anschluss der eingereichten Steuererklärung besteht die Möglichkeit der Zahlung mittels E-Payment, SEPA-Lastschriftmandat (LastschriftermaechtigungSEPA_Mandat.pdf) oder überweisen Sie den jeweils fälligen Betrag auf die in der Erklärung aufgeführte Bankverbindung (Seite 2, Zahlungsverkehr).
Was sollte ich noch wissen?
Kontakt und Terminverwaltung
Die Stadt Emden, FD Finanzen, Abgaben und Stadtkasse – Team Steuern und Abgaben ist wie folgt erreichbar:
- Kontaktformular hier auf dieser Seite
- per E-Mail: abgaben@emden.de
- telefonisch, Tel.: 04921 87-1220
- persönlich (Verwaltungsgebäude I, Zimmer 416, Frickensteinplatz 2, 26721 Emden). Um Wartezeiten zu vermeiden ist eine vorherige Terminvergabe zwingend erforderlich. Nutzen Sie hierfür bitte die zuvor genannten Kontaktmöglichkeiten.
Bei Fragen zu Zahlungen, Rückständen, Fälligkeiten und SEPA-Lastschriftmandaten wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden des Teams Stadtkasse.
- per E-Mail: kasse@emden.de
- telefonisch, Tel.: 04921 87-1518 oder 04921 87-1315
- persönlich (Verwaltungsgebäude II, Ringstr. 38 B, 26721 Emden)