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Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz


Häufig gestellte Fragen / FAQ

Wer kann an der Online Belehrung teilnehmen?

Jeder der eine Bund-ID hat. https://id.bund.de/de

Gibt es Besonderheiten bei der Belehrung?

Ja, die Filme müssen bis zum Ende durchgeschaut werden.

Ja, die Antworten müssen überprüft werden.

Wie kann ich bezahlen?

PayPal©, SEPA-Lastschrift, Kreditkarte

Gibt es eine Befreiung der Gebührenpflicht?

Ja, für folgende Personen:

  • Inhaber einer Ehrenamtskarte
  • Schülerinnen oder Schüler einer allgemeinbildenden Schule oder einer Berufseinstiegsschule für Zwecke einer berufsorientierenden Maßnahme,
  • Schülerinnen, Schüler oder Personen aus der Elternschaft für Zwecke der Ausgabe von Pausenfrühstück in der Schule,
  • Personen für Zwecke der Zubereitung der Mittagsverpflegung und deren Ausgabe an Schülerinnen und Schüler an einer Ganztagsschule, soweit diese Tätigkeit ehrenamtlich wahrgenommen wird,
  • Personen für Zwecke der Zubereitung von Mahlzeiten und deren Ausgabe an betreute Kinder in einer Tageseinrichtung, soweit diese Tätigkeit ehrenamtlich wahrgenommen wird, oder
  • Feldköchinnen, Feldköche oder einer Hilfskraft für Tätigkeiten in Feldküchen im Rahmen des Katastrophenschutzes oder des Zivilschutzes
  • Quelle: Billigkeitsmaßnahmen gemäß § 11 Abs. 5 NVwKostG

Wie weise ich nach, dass ich von der Gebührenpflicht befreit bin?

Sie laden eine Bescheinigung hoch, in der unmissverständlich zu erkennen ist, dass Sie dem o.g. Personenkreis angehören.

Von uns wird geprüft, ob Sie zum o.g. Personenkreis gehören und nach erfolgreicher Prüfung senden wir Ihnen ihre Bescheinigung per E-Mail zu. Dies kann bis zu x Tagen dauern.