Eigentümerwechsel
Leistungsbeschreibung
Wechselt der Eigentümer eines Objektes, sind sowohl der bisherige als auch der neue Eigentümer zur Anzeige verpflichtet.
Folgendes Formular können Sie nutzen, um z. B. als Käufer oder Verkäufer dem zuständigen Fachdienst Finanzen, Abgaben und Stadtkasse mitzuteilen, dass sich das Eigentumsverhältnis eines Objektes geändert hat.
Für die bevorstehende Umschreibung werden anschließend weitere Schritte eingeleitet.
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