Abmeldung einer Nebenwohnung
Abmeldung einer Nebenwohnung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Sie können hier online eine Nebenwohnung abmelden. Wichtig: Bitte nutzen Sie diesen Online-Service hier nur dann, wenn Sie in Emden Ihren Hauptwohnsitz haben. Sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde haben und in Emden lediglich einen Nebenwohnsitz haben, so wenden Sie sich bitte an das Meldeamt an Ihrem Hauptwohnsitz. Dies kann per Post an die Stadt Emden, FD Bürgerbüro, Frickensteinplatz 2, 26721 Emden, per Fax unter der Nummer 04921-871702 oder per Email an buergerbuero@emden.de geschehen. |
Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann. |
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Anträge / Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport