Anmeldung einer Nebenwohnung


Leistungsbeschreibung


Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

Sie können hier online eine Nebenwohnung in der Gemeinde voranmelden. Möglich ist das nur, wenn Sie bereits eine Wohnung in der Gemeinde haben und diese nicht aufgeben. Haben Sie noch keine Wohnung, so ist ein Zuzug anzumelden. Wird die bestehende Nebenwohnung in der Gemeinde aufgegeben, ist ein Umzug zu erfassen.

Die Anmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Hauptwohnung zuziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Anmeldung einer Nebenwohnung im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Drucken Sie deshalb das Meldeformular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es mit einer Kopie des Personalausweises/Reisepass innerhalb von sieben Tagen an das  Bürgerbüro.

Dies kann per Post an die Stadt Emden, FD Bürgerbüro, Frickensteinplatz 2, 26721 Emden, per Fax unter der Nummer 04921-871702 oder per Email an buergerbuero@emden.de geschehen.

Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kontakt

  • Bürgerbüro