Anmeldung einer Nebenwohnung
Anmeldung einer Nebenwohnung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
Sie können hier online eine Nebenwohnung in der Gemeinde voranmelden. Möglich ist das nur, wenn Sie bereits eine Wohnung in der Gemeinde haben und diese nicht aufgeben. Haben Sie noch keine Wohnung, so ist ein Zuzug anzumelden. Wird die bestehende Nebenwohnung in der Gemeinde aufgegeben, ist ein Umzug zu erfassen. |
Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann. |
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Anträge / Formulare
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport