Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen


Die Beantragung von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist immer nur für die beantragende Person selbst möglich. Der Versand des Antrages auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erfolgt immer an die Haupt- oder alleinige Wohnung des Beantragenden.

  • Gesetzlich ist die Angabe eines Verhinderungsgrundes vorgeschrieben, hier reicht eine kurze Begründung, z.B. Antragstellung außerhalb der Öffnungszeiten

Auskünfte, die direkt an eine Behörde versandt werden bzw. Auskünfte, für die eine Gebührenbefreiung beantragt werden kann, sind in jedem Fall persönlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

Leistungsbeschreibung


Die Beantragung von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist immer nur für die beantragende Person selbst möglich. Der Versand des Antrages auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erfolgt immer an die Haupt- oder alleinige Wohnung des Beantragenden.

  • Gesetzlich ist die Angabe eines Verhinderungsgrundes vorgeschrieben, hier reicht eine kurze Begründung, z.B. Antragstellung außerhalb der Öffnungszeiten

Auskünfte, die direkt an eine Behörde versandt werden bzw. Auskünfte, für die eine Gebührenbefreiung beantragt werden kann, sind in jedem Fall persönlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

Welche Gebühren fallen an?


13,00 €

Kontakt

  • Bürgerbüro