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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

Aufbewahrung und Versteigerung

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Tiere 

Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.

Sie haben etwas verloren?

Sollten Sie in Emden etwas verloren haben, können wir Ihnen vielleicht helfen. Die Fundgegenstände werden in der Regel beim Fundbüro abgegeben oder angezeigt. Auch die Fundgegenstände, die bei der Polizei abgegeben wurden, sind hier registriert. Können wir Sie als Eigentümerin oder Eigentümer ermitteln (z. B. bei Ausweis- papieren), informieren wir Sie umgehend telefonisch oder auch schriftlich.

Haben Sie eine Geld- oder Kreditkarte verloren? Denken Sie an die Sperrung der Karte.

Sollten Sie einen Personalausweis oder Reisepass verloren haben, ist eine sofortige Meldung über den Verlust im Bürgerbüro des Haupt- oder alleinigen Wohnsitzes notwendig.

Wenn der neue Personalausweis mit einer eingeschalteten Online-Ausweisfunktion gestohlen wurde oder abhandengekommen ist, muss die Online-Ausweisfunktion so schnell wie möglich gesperrt werden.

Dies passiert im Bürgerbüro oder über den 24-Stunden-Sperrnotruf 116 116 (in Deutschland kostenfrei aus dem Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen, aus dem Ausland mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116, gebührenpflichtig.) Zur Sicherheit ist der Sperrnotruf zusätzlich über +49(0)30 40 50 40 50 erreichbar, Servicezeiten: Mo.-So., 0-24 Uhr.

Zum Sperren der Online-Ausweisfunktion über den Sperrnotruf sind der Familienname, der erste Vorname, das Geburtsdatum und das Sperrkennwort zwingend notwendig. Diese Angaben sind im PIN-Brief notiert, den Sie vor Erhalt des neuen Personalausweises von der Bundesdruckerei erhalten haben.

Bitte halten Sie den PIN-Brief hierzu bereit!

Bei einer elektronischen Signatur muss diese über den jeweiligen Anbieter gesondert gesperrt werden. Das Fundbüro in Emden bietet Ihnen einen Online-Zugriff auf die abgegebenen Fundsachen.

 

Denken Sie aber bitte daran, dass es unter Umständen einige Zeit dauern kann, bis die Fundsache im Fundbüro abgegeben wurde.

Schauen Sie daher in der Regel bis drei Monate nach Verlust wieder nach. Für einige Fundsachen ist eine persönliche Vorsprache im Fundbüro notwendig, da sie unter Umständen nicht in die Funddatenbank aufgenommen wurden (z. B. Schlüssel, einzelne Kleidungsstücke wie z. B. Handschuhe u. a.).

Bei Geldfunden, Fundsachen, die personalisiert sind (z. B. Börsen mit Ausweisen oder Dokumente), personenbezogene Daten (z. B. Handys, Kameras o.ä.) enthalten oder von größerem Wert sind, ist eine Nachfrage ebenfalls sinnvoll.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bitte bringen Sie zur Abholung geeignete Eigentumsnachweise (Pässe, Verträge o.ä.) mit!

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport